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Das Patientenbüro der Region Süddänemark

Wenn Sie als Patient oder Angehöriger Informationen, Orientierung und Beratung in Bezug auf das dänische Gesundheitssystem benötigen, können Sie sich an einen Patientenberater des Patientenbüros wenden.

Wenn Sie als Patient oder Angehöriger Informationen, Auskunft oder Beratung in Bezug auf das dänische Gesundheitssystem suchen, können Sie sich werktags unter der Telefonnummer +45 76 63 14 90 an einen Patientenberater des Patientenbüros der Region Süddänemark wenden.

Für Anfragen zur Thema Psychiatrie, wenden Sie sich bitte werktags an die Patientenberatung der Psychiatrie unter der Telefonnummer +45 76 63 10 98.

So erreichen Sie das Patientenbüro

Telefonsprechstunden

Tel. +45 76 63 14 90.

Alle Wochentage zwischen 09.00 und 12.00 Uhr

Kurzfristige Änderungen der Telefonsprechstunden werden durch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter mitgeteilt.

Telefonsprechstunden der Psychiatrie

Tel. +45 76 63 10 98.

Alle Wochentage zwischen 09.00 und 12.00 Uhr

Kurzfristige Änderungen der Telefonsprechstunden werden durch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter mitgeteilt.

E-Mail

Sie haben auch die Möglichkeit sich per E-Mail unter patientkontoret@rsyd.dk an das Patientenbüro wenden.

Falls Sie personenbezogene Daten an das Patientenbüro senden, empfehlen wir Ihnen, Ihr digitales Postfach zu verwenden.

Schreiben Sie hier das Patientenbüro direkt aus Ihrem digitalen Postfach an

Das können Sie beim Ihrem Patientenberater erfragen

Als Beispiel kann die Beratung folgendes beinhalten:

  • Dienstleistungen im dänischen Gesundheitswesen im Allgemeinen
  • Ihre Patientenrechte
  • Die freie Krankenhauswahl
  • Die erweiterte freie Krankenhauswahl
  • Wartezeiten für Untersuchung, Befund oder Behandlung
  • Wie Sie im System vorankommen oder sich zwischen Krankenhäusern wechseln
  • Transport und Transportpauschale
  • Zugriff auf Dokumente
  • Rehabilitation
  • Behandlung im Ausland
  • Was tun, wenn etwas schief geht; einschließlich der Möglichkeit eine Beschwerde einzureichen, ein Vorfall an die Patientenerstattungsbehörde zu melden oder ein unerwünschtes Ereignis zu berichten.

Die Patientenberater unterliegen der Schweigepflicht

Die Patientenberater unterliegen der Schweigepflicht. Sie können sich daher anonym und unverbindlich an uns wenden.

Falls die Patientenberater die Notwendigkeit einschätzen, Informationen über den Patienten mit dem Gesundheitspersonal auszutauschen, kann dies nur mit Zustimmung des Patienten erfolgen.

APPFWU01V